Hüpfburgen mit Stromerzeuger

Für das Betreiben der Hüpfburg mit einem Stromerzeuger/Notstromaggregat ist folgendes zu beachten:

Die Nenngrösse der Leistung bei den Gebläsen ist die Grösse während des Betriebs
Der Anlaufstrom (beim Anschalten) kann bis zum 10-fachen der Nenngrösse betragen.
z.B. Ein Gebläse mit 1,5 kW/230V wird zum starten min. 3,68 kW/230V benötigen.

Für den Dauerbetrieb sind einfache Stromerzeuger nicht geeignet !!!

Die Gebläse laufen nicht gleichmässig. Durch den unterschiedlichen Gegendruck, der durch das springend auf der Hüpfburg entsteht, müssen zwingend geregelte Stromerzeuger verwendet werden. Da dies sonst dieser beasnpruchung nicht gewachsen sind und Probleme machen können.

Für den Betrieb eines oder mehrerer Gebläse an einem Stromerzeuger übernehmen wir keine Haftung.

Hüpfburgen und Regen

Hüpfburgen und Regen, das passt nicht zusammen !

Bei aufkommendem Regen sind alle Hüpfburgen sofort ab zu bauen und mit der Bodenplane zu bedecken.

Mit Wasser auf der Hüpfburg wird diese rutschig und es ist viel zu gefährlich darauf.

Hüpfburgen mit Dach sind nicht Regenfest. Konstruktionsbedingt kommt durch die Nähte genauso Wasser in die Hüpfburg.

Hüpfburgen die nass geworden sind, müssen so schnell wie möglich wieder aufgeblasen und getrocknet werden, da diese sofort anfangen zu riechen und zu Schimmeln.

Wird die Hüpfburg nass zurückgebracht, müssen wir eine Gebühr für das Trocknen und Reinigen berechnen.

Schlechtwetter Garantie

Wir bieten bei den PRIVATEN Hüpfburgen den Service an, dass Sie bis 2 Stunden vor dem Abholtermin, die Hüpfburg auf Grund von schlechtem Wetter kostenfrei stornieren können.(Ein Anruf genügt)


Hatten Sie die Hüpfburg gemietet und konnten diese wegen schlechtem Wetter nicht verwenden, können wir Ihnen leider die Mietkosten nicht zurück erstatten.

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