Unsere Frozen-Yoghurt – Softeismaschine kompakt ist die ideale Lösung, wenn Softeis oder Frozen Yoghurt auf kleinem Raum genossen werden sollen. Im Gegensatz zu großen Standgeräten handelt es sich um ein kompaktes Tischgerät, das problemlos auf eine stabile Arbeitsfläche oder einen Thekenwagen gestellt werden kann.
Eckdaten:
- Abmessungen (B×H×T): 36 × 65 × 65 cm
- Gewicht: nur 70 kg
- Anschluss: 230 V / 50 Hz, 1.000 Watt
- Leistung: bis zu 150 Portionen Softeis à 75 g pro Stunde
- Kühlung: Luftkühlung, sehr leiser Betrieb
- Füllsystem: Gravitationssystem
Der große Vorteil dieses Tischgeräts: Durch das kompakte Format und das vergleichsweise geringe Gewicht lässt sich die Maschine bequem im eigenen PKW transportieren – ein Sprinter oder größerer Transporter ist nicht nötig. Das macht sie besonders praktisch für private Feiern, Firmenfeiern, Hochzeiten oder kleinere Events, bei denen Softeis oder Frozen Yoghurt spontan und unkompliziert angeboten werden soll.
Lieferumfang:
- 1 x Karma Gravity Tischgerät
- Hygienestatus bei Übergabe & Desinfektionspflicht
Die Vermietung der Eismaschine erfolgt im grundgereinigten und technisch geprüften Zustand. Aus hygienerechtlichen und mikrobiologischen Gründen (Transport, Lagerzeit) erfolgt die Übergabe standardmäßig UNTENSIFIZIERT.Der Mieter verpflichtet sich, die Maschine vor der ersten Inbetriebnahme/Befüllung eigenverantwortlich nach den mitgelieferten Herstelleranweisungen sowie den HACCP-Vorgaben gründlich zu desinfizieren.
- Optionale Zubuchung (Kostenpflichtige Desinfektion)
Auf Wunsch übergibt der Vermieter die Maschine frisch desinfiziert und für den Transport versiegelt (Aufpreis: 20.- €). Diese Desinfektionsgarantie gilt ausschließlich für den Tag der Übergabe sowie unter der Voraussetzung einer unbeschädigten Versiegelung. Für anschließende Standzeiten, unsachgemäße Lagerung, Hitzeeinwirkung oder spätere Einsatztage übernimmt der Vermieter keine Garantie für den Keimstatus.
- Einhaltung von Lebensmittel- & Hygienevorschriften
Der Mieter handelt bei der Zubereitung und Ausgabe von Speiseeis/Frozen Yoghurt als eigenständiger Lebensmittelunternehmer. Er ist für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die spezifischen Hygienevorschriften für Milchspeiseeis und leicht verderbliche Lebensmittel) vollumfänglich selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:










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